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In der Repräsentanz des Freistaats Bayern in der Tschechischen Republik und an der Karls-Universität in Prag fand am 23. 24. Mai 2019 das deutsch-polnisch-tschechische Symposium und Doktorandenseminar „Europäisierungstendenzen in den nationalen Rechtsordnungen am Beispiel von Deutschland, Polen und Tschechien“ statt.

Organisiert wurde die Veranstaltung durch den DAAD Fachlektor an der Karlsuniversität, Dr. Martin Paus, in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg, Dr. Agnieszka Malicka von der Universität Breslau und der Repräsentanz des Freistaats Bayern in der Tschechischen Republik. Organisator Dr. Martin Paus lud am Eröffnungsabend zu einem gemeinsamen Abendessen im Vinohradský Parlament ein. In entspannter Atmosphäre tauschten sich Doktoranden und Lehrende aus. Offiziell wurde das Seminar am Folgetag in der Repräsentanz des Freistaats Bayern in der Tschechischen Republik eröffnet. Das Kollegium wurde vom stellvertretenden Leiter Christopher Vickers herzlich begrüßt. In fünf Themenblöcken referierten die Teilnehmer anschließend über aktuelle Rechtsfragen in Deutschland, Polen und Tschechien mit Bezug auf das EU-Recht. Gleich zu Beginn erfolgten Ausführungen zu Digitalisierungsfragen wie Sharing-Economy (Anna Materla), automatisierten Fahrsystemen (Klára Prenosilová) und Big-Data im Personalwesen (Thomas Götz). Anschließend beschäftigte sich das Kollegium mit aktuellen Problemen des Unternehmensrechts. Marta Antosik führte rechtsvergleichende Analysen zur Rechtsform von Start-ups aus, Justus Frank erklärte Entgeltflexibilisierungsprobleme bei Geschäftsführern einer GmbH und Dominik Kralik thematisierte die Rechtsregelung der transnationalen Unternehmensgruppen. Nach der Mittagspause standen Themen des Eigentums- und Kulturschutzes bei künstlerischen Werken auf dem Programm. Zuzana Krocilová referierte über NS-Raubkunst im Kontext des Protektorates Böhmen und Mähren und Benita Böhm beschäftigte sich mit der identitätsstiftenden Wirkung national wertvoller Kulturgüter. Anschließend folgte ein Vortrag zu Rentenversicherungssystemen in der Tschechischen Republik und anderen europäischen Ländern (Ilona Kostadinovová) sowie zu Systemen der kirchlich-staatlichen Beziehungen in Polen und in ausgewählten Ländern der Europäischen Union (Edyta Wlodarczyk). Die Vorträge zur Vermeidung von Flächenverbrauch (Eva Weinbeer) und zum Energierecht im Schnitt von öffentlichem und privatem Recht (Sergey Kozlov) rundeten den ersten Seminartag ab. Abends empfing der Prodekan für Auslandsangelegenheiten, Herr Professor Damohorský, das Kollegium auf der Dachterrasse der Juristischen Fakultät der Karls-Universität.

Der zweite Seminartag startete mit einem Besuch des Parlaments der Tschechischen Republik. Es bot sich ein spannender Einblick in die politische Geschichte der Republik. Im Anschluss tauchten die Seminarteilnehmer bei einem gemeinsamen Spaziergang mit dem Germanisten Dr. Filip Charvát tief in die Geschichte der Stadt Prag ein. In der Juristischen Fakultät fand sodann der zweite Teil des Seminars statt. Anna Popowicz-Pazdej und Anika Wojtasik referierten zu Rechtsfragen rund um das Thema Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Dem folgten Ausführungen zum internationalen Erwachsenenschutz (Petra Pejchová). Vladimir Lajsek hielt einen Vortrag zu Schöffengerichten in der Tschechischen Republik und Artur Kowalczyk behandelte ausgewählte Probleme der Haftentschädigung in Deutschland und Polen im Lichte der EMRK und der EGMR Rechtsprechung. Zum Schluss schilderte Patrick Tschech Fragen zur Fortbildung des sekundären Unionsrechts.

Die Referenten lieferten allesamt interessante und wichtige Beiträge zu den einzelnen Fachgebieten, aber auch dem gegenseitigen Verständnis der einzelnen Staaten. Insgesamt bot das Seminar gerade wegen seiner thematischen Vielseitigkeit einen spannenden Blick über den eigenen „Tellerrand“ hinaus. Frau Professor Stangová verabschiedete das Kollegium schließlich mit einer Schlussrede im Zeichen der deutsch-polnisch-tschechischen Freundschaft.

Die BTHA förderte diese Zusammenarbeit im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisch-tschechische akademische Projekte 2019“, durch das bayerische Hochschulen ermutigt werden, Kooperationen mit Partnern in Tschechien auszubauen.

Text und Bilder: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Universität Regensburg

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