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Joint Call der Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur und des Ministeriums für Schulwesen, Jugend und Sport der Tschechischen Republik zu bilateralen bayerisch-tschechischen Forschungsprojekten 2022 – 2024


Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der „Joint Declaration of Intent concerning scientific cooperation between the Bavarian State Ministry of Education, Science and the Arts and the Ministry of Education, Youth and Sports of the Czech Republic“ vom 3.7.2014 und schließt an die Ausschreibung „Joint Call of the Bavarian State Ministry of Education, Science and the Arts and the Ministry of Education, Youth and Sports of the Czech Republic for joint projects 2019 – 2021“ an.

Ziel des Förderprogramms ist, wissenschaftliche Kooperationen zwischen der Tschechischen Republik und dem Freistaat Bayern zu fördern, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von jungen Forschenden aus Bayern und Tschechien zu unterstützen und gleichzeitig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus beiden Ländern zu ermutigen, gemeinsame Bewerbungen für bilaterale Projekte einzureichen. Besonders begrüßt werden Projekte, die auf eine weitergehende Internationalisierung der Forschung abzielen und in eine gemeinsame Antragstellung in Förderprogrammen auf Bundes- bzw. EU-Ebene münden (Horizont Europa, Interreg, DFG – GA ČR u.a.).

Das Förderprogramm ist offen für Projekte der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung in den folgenden Fachbereichen:

  • Materialwissenschaften und Nanotechnologien,
  • Ingenieurwissenschaften, insbes. Elektrotechnik, IT und Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0 und 5G-Technologien
  • Medizin und Gesundheitswissenschaften,
  • Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften.


Die Antragstellung für das gemeinsame bayerisch-tschechische Projekt erfolgt parallel in Bayern und in Tschechien durch jeweils einen Antrag der bayerischen Hochschule und einen Antrag der tschechischen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung.


Antragsstellung bis: 31.1.2022 (abgeschlossen)

pdfJoint Call Bayern  Tschechien 2022  2024: geförderte Projekte

 

Informationen für tschechische Antragsteller siehe Webseiten des MŠMT ČR in der Rubrik Výzkum a vývoj“.

Vollständige Ausschreibung und Antragsformblatt für bayerische Antragsteller:

pdfJoint Call 2022 – 2024: Ausschreibung

 


 

Hinweise für bayerische Antragsteller zur Projektdurchführung und Abrechnung:

 
Bayerische Projektträger reichen jährlich jeweils zum 30.11. einen Zwischen- bzw. Abschlussbericht des Projekts sowie einen vorläufigen Verwendungsnachweis mit Belegliste bei der BTHA ein.

Spätestens bis 10.1. des Folgejahres sind bei der BTHA ein endgültiger, von der Haushaltsabteilung der jeweiligen Hochschule geprüfter Verwendungsnachweis mit Belegliste einzureichen.

xlsxProjektbericht

pdfVerwendungsnachweis

xlsxBelegliste

pdfKurzinfo Reisekosten 2024

jpgBTHA-Logo

Der Projektbericht und die Belegliste können auch mit Anlagen oder in einem anderen Format vorgelegt werden, sofern alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Verwendungsnachweis muss als PDF (signiertes Formular oder Scan) an die BTHA gemailt werden.

Die Vorlage von Originalunterlagen und -belegen entfällt. Die Originalunterlagen und -belege müssen von der jeweiligen Hochschule für evtl. spätere Prüfungen aufbewahrt werden.

Zugewiesene Fördermittel, für die nicht termingerecht ein von der Haushaltsabteilung der jeweiligen Hochschule bestätigter Verwendungsnachweis vorgelegt wird, gelten als eingezogen. Eine Übertragung ins nächste Haushaltsjahr ist ohne vorherige Zustimmung der Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst nicht möglich.

 

 

Bayhost stmwk