Förderung für Sommer- und Winterschulen bayerischer und tschechischer Hochschulen
Antragstellung: laufend möglich
(vorbehaltlich der Fördermittelausschöpfung)
Das Programm fördert bilaterale thematische Sommer- und Winterschulen für Studierende bayerischer und tschechischer Hochschulen. Ziel dieses Programms ist es, die grenzüberschreitende Kooperation der Hochschulen zu intensivieren sowie die Studierenden auf das (digitale) Lehrangebot der Partnerhochschule/n aufmerksam zu machen und ihnen den Weg zu künftigen Studien- und Forschungsaufenthalten im Nachbarland aufzuzeigen.
Vorgesehen ist die Förderung von ein- oder mehrwöchigen gemeinsamen Lehrveranstaltungen, die bis Anfang Dezember 2024 durchgeführt und abgerechnet werden. Diese können an bayerischen oder tschechischen Hochschulen stattfinden und für Studierende mehrerer Fächer und Hochschulen offen sein. Gefördert werden gemeinsame Lehrveranstaltungen in Präsenz-, Online- oder Hybrid-Format.
Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro (je nach Art und Umfang der Veranstaltung). Eine Eigenbeteiligung wird begrüßt, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie die vollständige Ausschreibung:
Der Antrag ist per E-Mail (Antragsdatenblatt im Excel-Format, Anlagen im PDF-Format) bei der BTHA einzureichen:
Nach Abschluss des geförderten Projekts bzw. der geförderten Maßnahme sind mit einer Frist von vier Wochen, spätestens jedoch bis 10.12.2024 folgende Unterlagen bei der BTHA einzureichen: ein kurzer, aussagekräftiger Ergebnisbericht sowie ein von der Haushaltsabteilung der jeweiligen Hochschule geprüfter Verwendungsnachweis mit detaillierter Einzelbelegliste.
Projektbericht
Verwendungsnachweis
Belegliste
Kurzinfo Reisekosten 2024
BTHA-Logo
Der Projektbericht und die Belegliste können auch mit Anlagen oder in einem anderen Format vorgelegt werden, sofern alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Verwendungsnachweis muss als PDF (signiertes Formular oder Scan) an die BTHA gemailt werden.
Die Vorlage von Originalunterlagen und -belegen entfällt. Die Originalunterlagen und -belege müssen von der jeweiligen Hochschule für evtl. spätere Prüfungen aufbewahrt werden.